← Zurück zum Blog

Cannabisabgabe in Apotheken: So funktioniert die Versorgung in der Schweiz

26. August 2026
Cannabisabgabe in Apotheken: So funktioniert die Versorgung in der Schweiz

Apotheken in der Schweiz dürfen Cannabisarzneimittel abgeben, seit das frühere Verbot am 1. August 2022 aufgehoben wurde. Zuständig für die Rahmenbedingungen sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG), Swissmedic sowie das Meldesystem MeCanna. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie sich die Bezugsformen unterscheiden, welche Qualitätsanforderungen gelten und wie Sie eine passende Apotheke finden.

  • Abgabe nur mit ärztlicher Verordnung, kein freier Verkauf
  • Betäubungsmittelrecht greift ab einem THC-Gehalt von mindestens 1 Prozent
  • Meldung an MeCanna ist für viele Verschreibungen Pflicht
  • Zuständige Stellen: BAG, Swissmedic, kantonale Behörden

Wichtige Erkenntnisse

Die Abgabe in Schweizer Apotheken setzt seit dem 1. August 2022 keine BAG-Ausnahmebewilligung mehr voraus, verlangt aber weiterhin eine ärztliche Verordnung und die Einhaltung strenger Qualitäts- und Meldepflichten.

ThemaDetails
Rechtslage seit 2022Verordnung ohne BAG-Ausnahmebewilligung möglich, Betäubungsmittelrecht greift ab 1 % THC.
Zwei BezugswegeRegistrierte Fertigarzneimittel und apothekengefertigte Zubereitungen unterscheiden sich in Prüftiefe und Herstellungsort.
QualitätsstandardHerstellung folgt GMP-Vorgaben sowie Ph. Helv. und Ph. Eur., inklusive Identitätsprüfung der Ausgangsstoffe.
Meldepflicht MeCannaÄrztinnen und Ärzte melden Verordnungen mit einem THC-Gehalt von mindestens 1 Prozent bei verschiedenen Zeitpunkten, etwa bei Therapiebeginn, Fortführung oder Abbruch.
Evidena als OrientierungBündelt Informationen zu Bezugswegen, Partnerapotheken und administrativer Begleitung, ohne die ärztliche Entscheidung zu ersetzen.

Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Arzt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte medizinische Fachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.

Inhaltsverzeichnis

Cannabis Abgabe Apotheke: Was die Gesetzesänderung 2022 bedeutet

Vor dem 1. August 2022 brauchte es für eine Verschreibung eine Ausnahmebewilligung des BAG. Dieser Schritt ist seither entfallen. Ärztinnen und Ärzte können seither direkt verordnen, ohne den Umweg über eine behördliche Einzelfallprüfung. Für die betroffenen Apotheken hat sich dadurch der administrative Aufwand deutlich verringert, die inhaltlichen Anforderungen an Qualität und Dokumentation sind aber unverändert streng geblieben.

Apothekerhände bereiten Cannabis-Medikamente in der Apotheke zu

Massgeblich bleibt der Beschluss des BAG zur medizinischen Anwendung von Cannabis: Er hält fest, dass die Verschreibung ohne Ausnahmebewilligung möglich ist, sobald bestimmte pharmazeutische und rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig für die Einordnung:

  • Unter 1 % THC gilt die Substanz nicht als Betäubungsmittel im engeren Sinn
  • Ab 1 % THC greifen die Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) vollständig
  • Die Zuständigkeit für Bewilligungen von Anbau und Herstellung liegt bei Swissmedic
  • Das BAG betreibt das Meldesystem und wertet die eingehenden Daten aus

Diese Zweiteilung der Zuständigkeiten ist kein bürokratischer Zufall. Sie trennt die pharmazeutische Kontrolle (Swissmedic) klar von der wissenschaftlichen Begleitung und Versorgungsbeobachtung (BAG), was in der Praxis unterschiedliche Ansprechstellen für unterschiedliche Fragen bedeutet.

Zugelassene Arzneimittel oder individuelle Zubereitung: Wie Apotheken abgeben

In der Apotheke gibt es grundsätzlich zwei Wege, wie eine Verordnung eingelöst werden kann. Der erste Weg führt über registrierte, von Swissmedic zugelassene Fertigarzneimittel, die bereits ein vollständiges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Der zweite Weg sind apothekengefertigte Zubereitungen, die individuell auf die ärztliche Verordnung hin herstellt werden.

Beide Wege unterscheiden sich deutlich in Aufwand und Prüftiefe:

  • Registrierte Fertigarzneimittel: Bereits durch Swissmedic geprüft und zugelassen, Herstellung erfolgt standardisiert und ausserhalb der einzelnen Apotheke
  • Apothekengefertigte Zubereitungen: Werden individuell nach ärztlicher Vorgabe hergestellt und müssen dabei den Anforderungen der Pharmakopöe entsprechen
  • Meldepflicht: Betrifft primär Verschreibungen mit einem Gesamt-THC-Gehalt ab 1 %, für einzelne zugelassene Präparate kann sie fakultativ ausfallen

Welcher Weg im Einzelfall zum Zug kommt, entscheidet die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt gemeinsam mit der Apotheke, abhängig von Verfügbarkeit und individueller Situation der Patientin oder des Patienten.

Welche Qualitätsnachweise Apotheken erbringen müssen

Apothekengefertigte Zubereitungen unterliegen strengen Herstellungs- und Prüfpflichten. Die Anforderungen orientieren sich an der guten Herstellungspraxis (GMP) sowie an den Vorgaben der Pharmacopoea Helvetica (Ph. Helv.) und der europäischen Pharmakopöe (Ph. Eur.).

So läuft die Qualitätssicherung praktisch ab:

  1. Die Apotheke bezieht Ausgangsstoffe nur von Lieferanten mit gültiger Bewilligung und Analysenzertifikat
  2. Eingehende Chargen werden auf Identität geprüft, bevor sie weiterverarbeitet werden
  3. Die Herstellung selbst folgt dokumentierten Prozessen gemäss Ph. Helv. beziehungsweise Ph. Eur.
  4. Für bestimmte Herstellungsschritte braucht die Apotheke oder ein beauftragter Lohnhersteller eine eigene Bewilligung von Swissmedic

Profi-Tipp: Fragen Sie eine Apotheke ruhig direkt nach ihrem Analysenzertifikat für die verwendeten Ausgangsstoffe. Seriöse Betriebe legen diese Dokumentation offen, ohne dass Sie darum kämpfen müssen.

Meldesystem MeCanna: Wer meldet was und warum

MeCanna ist das zentrale digitale Meldesystem des BAG für Cannabisarzneimittel. Ärztinnen und Ärzte, die ein Präparat mit einem THC-Gehalt ab 1 % verordnen, sind verpflichtet, die Therapiedaten dort einzutragen, wie das BAG festhält. Die Meldung liegt also bei der behandelnden Fachperson, nicht bei der Apotheke oder der Patientin selbst.

Die Meldung erfolgt nicht nur einmal, sondern zu mehreren festen Zeitpunkten:

  • Bei der Erstverschreibung
  • Bei Fortführung der Therapie
  • Nach einem Jahr und erneut nach zwei Jahren
  • Beim Abbruch der Therapie, unabhängig vom Grund

Die Daten fliessen pseudonymisiert in die Auswertung des BAG ein. Der Zweck ist wissenschaftlich: Die Behörde will systematisch verstehen, wie sich die Versorgung seit der Gesetzesänderung entwickelt, und daraus Rückschlüsse für Sicherheit und Praxis ziehen. Für Patientinnen und Patienten bedeutet das im Alltag wenig Aufwand, denn die Meldepflicht liegt vollständig bei der Ärzteschaft.

So finden Sie eine geeignete Apotheke in der Schweiz

Nicht jede Apotheke stellt regelmässig individuelle Zubereitungen her, und das ist auch völlig normal. Herstellung mit entsprechender Prüftiefe erfordert Erfahrung, Ausrüstung und eine gültige Bewilligung, was sich eher bei spezialisierten Betrieben findet als bei jeder Quartierapotheke.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Fragen Sie direkt, ob die Apotheke Erfahrung mit der Herstellung entsprechender Zubereitungen hat
  2. Lassen Sie sich die vorhandenen Bewilligungen und, falls relevant, Prüfzeugnisse zeigen
  3. Klären Sie offene Detailfragen, etwa zum Versandhandel oder zur Entsorgung, direkt mit der zuständigen kantonalen Stelle beim Kantonsapotheker
  4. Nutzen Sie Übersichten von Fachverbänden wie pharmaSuisse als Orientierung, welche Betriebe sich auf diesem Gebiet positionieren

Eine Übersicht zu Apotheken mit entsprechender Erfahrung in der Schweiz kann die Suche zusätzlich erleichtern, besonders wenn Sie ausserhalb der grossen Zentren wohnen und lokale Angebote schwer einzuschätzen sind.

Evidena-Perspektive: Die Rolle der Plattform in der Versorgungslandschaft

Evidena.care versteht sich als Informations- und Vermittlungsangebot innerhalb der Schweizer Versorgungslandschaft, nicht als Ersatz für die ärztliche Behandlung selbst. Die Plattform bündelt drei Bausteine:

  • Ein Informationsangebot zu rechtlichen Grundlagen, Bezugswegen und Qualitätsfragen
  • Partnerschaften mit Apotheken, die über entsprechende Herstellungs- und Abgabeerfahrung verfügen
  • Begleitung administrativer Abläufe, etwa bei der Kommunikation zwischen Praxis und Apotheke

Als Marken-Signal verweist Evidena.care darauf, Verordnungsprozesse innert 24 bis 48 Stunden administrativ zu begleiten und Patientinnen sowie Patienten bei organisatorischen Fragen rund um die Versorgung zu unterstützen.

Diese Rolle bleibt bewusst begrenzt: Über Indikation, Eignung und konkrete Behandlung entscheidet ausschliesslich die medizinische Fachperson. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Kurzperspektive: Was sich seit der Gesetzesänderung wirklich verändert hat

Yazdan beobachtet die Entwicklung der Schweizer Versorgungspraxis seit mehreren Jahren. Sein Eindruck: Die Aufhebung von 2022 hat weniger die medizinische Praxis verändert als die administrative Hürde davor. Die eigentliche fachliche Verantwortung liegt seit jeher bei der Ärzteschaft, und das bleibt so. Belastbare Quellen zur Einordnung finden Sie im Abschnitt zu den offiziellen Stellen weiter unten.

— Yazdan

Evidena als ergänzende Anlaufstelle für Information und Orientierung

Wer sich durch Gesetzestexte, Bewilligungsverfahren und Apothekenlisten wühlen muss, verliert schnell den Überblick, gerade weil die Zuständigkeiten zwischen BAG, Swissmedic und Kantonen aufgeteilt sind. Genau hier liegt der Unterschied zu einer klassischen Suche auf eigene Faust: Evidena bündelt die relevanten Informationen zu Bezugswegen, Qualitätsanforderungen und Partnerapotheken an einem Ort, statt dass Sie sich durch mehrere Behördenseiten parallel arbeiten müssen.

Hände halten ein Smartphone in einer ruhigen häuslichen Umgebung

Die Plattform zeigt eine Übersicht über verfügbare Präparate und Apothekenpartner und ordnet Begriffe wie Wirkstoffunterschiede verständlich ein, ohne medizinische Empfehlungen auszusprechen. Wer zusätzlich telemedizinische Begleitung bei organisatorischen Fragen sucht, findet auf der Übersichtsseite von Evidena den passenden Einstieg. Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um die für Sie richtige Vorgehensweise zu klären. Auch ergänzende Informationsangebote wie die Regulierungsübersicht von CBD Certified helfen, Produktkategorien ausserhalb des Betäubungsmittelrechts richtig einzuordnen.

Quellen

FAQ

Kann ich in der Schweiz auf Rezept versorgt werden?

Ja, seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte ohne BAG-Ausnahmebewilligung verordnen, sofern die geltenden Betäubungsmittelregelungen eingehalten werden.

Welche Rolle spielt Swissmedic bei der Abgabe?

Swissmedic ist für Bewilligungen von Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen zuständig und prüft, dass Herstellungsbetriebe die geforderten Qualitätsstandards einhalten.

Wer meldet eine Verschreibung an MeCanna?

Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt meldet die Therapiedaten, nicht die Apotheke oder die Patientin selbst.

Woran erkenne ich eine qualifizierte Apotheke?

Eine qualifizierte Apotheke kann gültige Herstellungsbewilligungen sowie Analysenzertifikate für ihre Ausgangsstoffe vorweisen und arbeitet nach den Vorgaben der Pharmakopöe.

Wie kann mir Evidena bei der Orientierung helfen?

Evidena bündelt Informationen zu Bezugswegen, Qualitätsanforderungen und Partnerapotheken in der Schweiz, ersetzt aber nicht das Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Empfehlung