Telemedizinischer Zugang zu medizinischen Arzneimitteln auf Pflanzenbasis ist in der Schweiz möglich. Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte entsprechende Präparate ohne gesonderte Ausnahmebewilligung verordnen. Der Weg führt über ein ärztliches Gespräch, das auch per Video stattfinden darf, und endet mit der Abgabe über eine zugelassene Apotheke. Für Personen, die diesen Weg suchen, bietet Evidena als Schweizer Telemedizin-Plattform einen strukturierten Zugang mit lokalem Ärzteteam und datenschutzkonformen Abläufen.
Auf einen Blick:
- Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte ist seit August 2022 ohne Sonderbewilligung möglich
- Schweizer Ärzteteam, datenschutzkonforme Betreuung und Apotheken-Anbindung sind zentrale Qualitätsmerkmale
- Typische Bearbeitungszeiten können bei vollständigen Unterlagen innerhalb von ein bis zwei Tagen liegen
- Die Kosten trägt in den meisten Fällen die Patientin oder der Patient selbst
- Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie einen Telemedizin-Weg einschlagen
Wichtige Erkenntnisse
Telemedizinischer Zugang zu medizinischen Arzneimitteln auf Pflanzenbasis ist in der Schweiz seit dem 1. August 2022 ohne Sonderbewilligung möglich, setzt aber eine qualifizierte ärztliche Beurteilung und vollständige Dokumentation voraus.
| Thema | Details |
|---|---|
| Rechtliche Grundlage | Seit dem 1. August 2022 können Ärztinnen und Ärzte ohne Ausnahmebewilligung verordnen. |
| Typische Bearbeitungszeit | Bei vollständigen Unterlagen sind Bearbeitungszeiten von etwa ein bis zwei Tagen möglich; komplexe Fälle dauern länger. |
| Kostenrealität | Die meisten Patientinnen und Patienten tragen die Kosten selbst; Versicherer übernehmen selten. |
| Wichtigste Unterlagen | Aktuelle Befunde, Medikamentenliste und Schilderung bisheriger Therapieversuche sind entscheidend. |
| Evidena als lokale Option | Evidena bietet telemedizinische Begleitung mit Schweizer Ärzteteam, Partnerapotheken und Preisvergleich. |
Inhaltsverzeichnis
- Wie funktioniert Telemedizin für medizinische Verordnungen in der Schweiz?
- Was gilt rechtlich? Die Lage in der Schweiz für Telemedizin-Nutzer
- Welche Kosten und Fristen sind realistisch?
- Wie wird die Abgabe in der Praxis organisiert?
- Wer entscheidet, und welche Unterlagen helfen der ärztlichen Beurteilung?
- Woran erkennen Sie seriöse Telemedizin-Anbieter in der Schweiz?
- Was bietet Evidena als Schweizer Telemedizin-Plattform?
- Was die Praxis wirklich zeigt — und was viele unterschätzen
- Evidena: Strukturierter Zugang zur telemedizinischen Versorgung in der Schweiz
- Quellen
- FAQ
Wie funktioniert Telemedizin für medizinische Verordnungen in der Schweiz?
Der Ablauf ist klarer strukturiert, als viele erwarten. Plattformen wie Evidena verbinden ein digitales Vorscreening mit einem ärztlichen Videogespräch und der anschliessenden Apothekenabgabe, wie Berichte über Schweizer Telemedizin-Modelle zeigen.
- Elektronisches Vorscreening: Sie füllen online einen strukturierten Fragebogen zu Ihrer Krankengeschichte, aktuellen Medikamenten und bisherigen Therapieversuchen aus. Dieser Schritt dauert in der Regel 10–20 Minuten.
- Videogespräch mit der Ärztin oder dem Arzt: Eine in der Schweiz zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt beurteilt Ihre Situation im Videogespräch. Dabei werden Befunde, Begleiterkrankungen und Kontraindikationen geprüft.
- Ärztliche Beurteilung und Entscheid: Die Ärztin oder der Arzt entscheidet auf Basis der klinischen Gesamtlage. Fällt die Beurteilung positiv aus, wird die Verordnung ausgestellt.
- Meldung an Behörden: Verordnende Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Behandlungsdaten in einem definierten Erhebungszeitraum an das Bundesamt für Gesundheit zu melden. Diese Pflicht liegt beim behandelnden Arzt, nicht bei der Patientin oder dem Patienten.
- Abgabe über die Apotheke: Die Verordnung wird an eine Partnerapotheke weitergeleitet. Die Abgabe erfolgt entweder durch Abholung oder, wo rechtlich zulässig, per Versand.
Bei vollständigen Unterlagen ist eine Bearbeitungszeit von etwa ein bis zwei Tagen möglicherweise möglich. Fälle mit Zusatzabklärungen, etwa bei komplexen Begleiterkrankungen oder unvollständiger Dokumentation, dauern länger.
Profi-Tipp: Bereiten Sie vor dem Videogespräch eine aktuelle Medikamentenliste, Kopien relevanter Befunde und eine kurze Schilderung bisheriger Therapieversuche vor. Vollständige Unterlagen sind der grösste Einzelfaktor für eine zügige ärztliche Beurteilung.

Was gilt rechtlich? Die Lage in der Schweiz für Telemedizin-Nutzer
Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig, aber mit Pflichten verbunden.
- Verordnung ohne Sonderbewilligung: Seit dem 1. August 2022 ist die Ausnahmebewilligungspflicht aufgehoben. Jede in der Schweiz zugelassene Ärztin und jeder zugelassene Arzt darf entsprechende Arzneimittel verordnen.
- Swissmedic-Kontrolle: Anbau, Herstellung und Handel unterliegen dem Kontrollsystem von Swissmedic. Apotheken benötigen eine entsprechende Bewilligung.
- Meldepflicht für Verordnende: Das BAG verpflichtet verordnende Ärztinnen und Ärzte, Therapiedaten zu Beginn der Behandlung sowie nach einem und nach zwei Jahren zu melden. Diese Erhebung ist auf einen begrenzten Evaluationszeitraum angelegt.
- Abgrenzung nach Gehaltsgrenzen: Entscheidend für die rechtliche Einstufung ist der Gehaltswert des Wirkstoffs. Ab bestimmten Schwellenwerten gelten Produkte als Betäubungsmittel und unterstehen dem Betäubungsmittelgesetz; darunter liegende Gehalte werden nach anderen Vorschriften reguliert.
- Praktische Hinweise: Das BAG-FAQ zur Gesetzesänderung beantwortet Fragen zu Meldepflichten, Herstellungsbewilligungen und dem Verhältnis zu bereits zugelassenen Fertigarzneimitteln.
Wichtig: Das Inkrafttreten der Gesetzesänderung war der 1. August 2022. Seither ist keine Ausnahmebewilligung des BAG mehr erforderlich, um entsprechende Arzneimittel zu verordnen.
Welche Kosten und Fristen sind realistisch?
Erwartungsmanagement ist hier besonders wichtig, denn die Realität weicht oft von dem ab, was Patientinnen und Patienten erhoffen.
- Ärztliche Fernleistung: Die Gebühr für ein telemedizinisches Gespräch variiert je nach Anbieter und Gesprächsdauer. Orientierungswerte liegen im zwei- bis dreistelligen Frankenbereich, öffentlich gelistete Preise sollten vor der Buchung geprüft werden.
- Zeitlinie: Vom Erstkontakt bis zur Abgabe sind bei vollständigen Unterlagen 24–48 Stunden möglich. Komplexere Fälle mit Zusatzabklärungen dauern mehrere Tage bis Wochen.
- Kostenübernahme: Laut Recherchen des Tages-Anzeigers tragen die meisten Patientinnen und Patienten die Kosten selbst. Eine Übernahme durch den Versicherer hängt stark von der Qualität der ärztlichen Begründung ab und bleibt eher die Ausnahme.
Profi-Tipp: Reichen Sie von Anfang an vollständige Unterlagen ein: aktuelle Befunde, Medikamentenliste und eine klare Schilderung bisheriger Therapieversuche. Lückenhafte Dokumentation ist der häufigste Grund für Verzögerungen und für abgelehnte Kostengutsprachen.
Wie wird die Abgabe in der Praxis organisiert?
Die Apotheke ist das zentrale Glied in der Versorgungskette, nicht die Telemedizin-Plattform selbst.
- Rolle der Apotheke: Zugelassene Apotheken stellen die Arzneimittel her oder beziehen sie von bewilligten Herstellern. Die Abgabe erfolgt ausschliesslich auf ärztliche Verordnung.
- Lieferwege: Je nach Apotheke und Kanton ist Abholung oder Versand möglich. Nicht alle Apotheken bieten Versand an; Partnerapotheken von Telemedizin-Plattformen sind häufig auf diesen Weg eingestellt.
- Swissmedic-Bewilligungssystem: Herstellung und Handel unterliegen einer Bewilligungspflicht. Patientinnen und Patienten können davon ausgehen, dass Apotheken mit entsprechender Bewilligung die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
- Bedeutung von Partnerapotheken: Plattformen, die direkte Partnerschaften mit Apotheken unterhalten, verkürzen den administrativen Weg. Die Verordnung wird digital weitergeleitet, was Medienbrüche und Verzögerungen reduziert.
Wer entscheidet, und welche Unterlagen helfen der ärztlichen Beurteilung?
Die Entscheidung liegt allein bei der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt. Keine Plattform und kein Algorithmus ersetzt diese klinische Beurteilung.
Folgende Unterlagen unterstützen den Entscheidprozess:
- Aktuelle Befundberichte von behandelnden Fachärztinnen und Fachärzten
- Vollständige Medikamentenliste mit Dosierungen und Einnahmedauer
- Chronologische Schilderung bisheriger Therapieversuche und deren Ergebnis
- Angaben zu Begleiterkrankungen und bekannten Unverträglichkeiten
Ärztinnen und Ärzte prüfen klinisch: bisherige Therapieversuche und deren Verlauf, mögliche Kontraindikationen sowie relevante Begleiterkrankungen. Dabei geht es nicht darum, eine Therapieempfehlung zu bestätigen, sondern die individuelle Eignung verantwortungsvoll zu beurteilen.
Profi-Tipp: Lassen Sie Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt vorab eine Zusammenfassung Ihrer Krankengeschichte erstellen. Ein strukturiertes Arztzeugnis beschleunigt die telemedizinische Beurteilung erheblich.
Achtung: Wenn das Videogespräch ergibt, dass eine körperliche Untersuchung notwendig ist, etwa bei unklaren Befunden oder akuten Symptomen, sollte die Abklärung in einer Praxis vor Ort fortgesetzt werden. Telemedizin ersetzt keine Notfallversorgung.
Woran erkennen Sie seriöse Telemedizin-Anbieter in der Schweiz?
Der Markt wächst, und die Qualität variiert. Folgende Kriterien helfen bei der Einschätzung:
- Schweizer Ärztezulassung: Das ärztliche Team muss in der Schweiz zugelassen sein. Plattformen ohne klare Angaben zur Qualifikation ihrer Ärztinnen und Ärzte sind ein Warnsignal.
- Datenschutzkonforme Abläufe: Medizinische Daten unterliegen strengen Anforderungen. Seriöse Anbieter kommunizieren transparent, wie Daten gespeichert, verarbeitet und geschützt werden.
- Apotheken-Partnerschaften: Eine direkte Anbindung an bewilligte Apotheken ist ein Qualitätsmerkmal, das den Versorgungsweg absichert.
- Transparente Preisangaben: Gebühren für das Gespräch und Hinweise auf Apothekenpreise sollten vor der Buchung klar ersichtlich sein.
- Bewertungen und Erfahrungsberichte: Verifizierte Patientenbewertungen geben Hinweise auf Zuverlässigkeit und Servicequalität.
Rote Flaggen sind: fehlende Angaben zur ärztlichen Qualifikation, unklare Datenschutzerklärungen, keine Nennung von Partnerapotheken und intransparente oder versteckte Preise. Analysen zeigen, dass viele Patientinnen und Patienten trotz gesetzlicher Öffnung an administrativen Hürden und fehlendem Fachwissen in regulären Praxen scheitern. Schweizer Anbieter haben dabei einen klaren Vorteil: Sie kennen die lokalen Meldepflichten, die Swissmedic-Anforderungen und die kantonalen Besonderheiten aus der täglichen Praxis.
Was bietet Evidena als Schweizer Telemedizin-Plattform?
Evidena ist eine in der Schweiz ansässige Telemedizin-Plattform, die sich auf den Versorgungsweg für medizinische Arzneimittel auf Pflanzenbasis spezialisiert hat.
Zentrale Merkmale des Angebots:
- Schweizer Ärzteteam: Alle beteiligten Ärztinnen und Ärzte sind in der Schweiz zugelassen und mit den lokalen Meldepflichten vertraut.
- Datenschutzkonforme Abläufe: Die Plattform arbeitet nach den Anforderungen des Schweizer Datenschutzrechts.
- Partnerapotheken: Evidena unterhält direkte Partnerschaften mit zugelassenen Apotheken, was den Übergang von der Verordnung zur Abgabe vereinfacht.
- Transparente Zeitangaben: Laut Anbieterangaben sind Bearbeitungszeiten von 24–48 Stunden bei vollständigen Unterlagen erreichbar.
- Vergleichsportal: Evidena betreibt ein Preisvergleichsportal für Schweizer Apotheken, das Patientinnen und Patienten Preistransparenz bietet.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie einen Telemedizin-Weg einschlagen. Evidena kann den Prozess strukturieren, ersetzt aber nicht das individuelle ärztliche Urteil.
Was die Praxis wirklich zeigt — und was viele unterschätzen
Die gesetzliche Öffnung seit August 2022 ist real und bedeutsam. Aber sie hat einen blinden Fleck erzeugt: Viele gehen davon aus, dass der Zugang nun reibungslos funktioniert. Das stimmt nicht ganz.
Das eigentliche Nadelöhr ist nicht das Gesetz, sondern das Fachwissen. Wie Berichte aus der Praxis zeigen, fehlt vielen Hausärztinnen und Hausärzten die klinische Erfahrung mit dieser Arzneimittelgruppe. Wer zur falschen Praxis geht, erhält keine Verordnung, nicht weil das Gesetz es verbietet, sondern weil das Wissen fehlt. Telemedizin-Plattformen mit spezialisierten Ärztinnen und Ärzten schliessen genau diese Lücke.

Dazu kommt die Kostenfrage. Die Erwartung, dass Versicherer die Kosten übernehmen, ist verbreitet, aber selten erfüllt. Wer sich darauf verlässt, riskiert eine böse Überraschung. Realistisch ist: Die Kosten bleiben in den meisten Fällen privat. Das ist kein Fehler im System, sondern der aktuelle Stand der Einzelfallprüfung.
Und schliesslich: Telemedizin ist kein Abkürzungsweg an der ärztlichen Beurteilung vorbei. Die Qualität des Gesprächs, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Erfahrung der Ärztin oder des Arztes entscheiden. Wer das versteht, nutzt Telemedizin als das, was sie ist: ein effizienter Zugangsweg zu spezialisierter ärztlicher Kompetenz, nicht ein Automatenservice.
Evidena: Strukturierter Zugang zur telemedizinischen Versorgung in der Schweiz
Wer in der Schweiz einen verlässlichen, rechtlich klaren Weg zur telemedizinischen Versorgung sucht, findet bei Evidena eine Plattform, die genau dafür gebaut wurde. Das Schweizer Ärzteteam kennt die lokalen Meldepflichten, die Partnerapotheken sind direkt angebunden, und die Preisgestaltung ist transparent einsehbar.

Evidena verbindet das ärztliche Gespräch per Video mit einem direkten Apothekenweg und einem Vergleichsportal für Apothekenpreise in der Schweiz. Das ist der konkrete Unterschied zu allgemeinen Telemedizin-Angeboten, die keine Spezialisierung auf diesen Versorgungsweg haben. Mehr Informationen zum Angebot finden Sie auf Evidena. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über den nächsten Schritt.
Quellen
Für vertiefende Informationen und rechtliche Rückfragen sind folgende offizielle Stellen massgeblich:
- Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel
- Medizinische Anwendung von Cannabis
- FAQ Cannabisarzneimittel
- Gesetzgebung Hanf‑ und Cannabisprodukte
- Cannabis als Schmerztherapie: Krankenkassen zahlen kaum (Tages‑Anzeiger)
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Arzt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte medizinische Fachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Ist Telemedizin für medizinische Verordnungen in der Schweiz noch erlaubt?
Ja. Telemedizinische Verordnungen sind in der Schweiz rechtlich zulässig, sofern eine in der Schweiz zugelassene Ärztin oder ein zugelassener Arzt die klinische Beurteilung vornimmt. Die Gesetzesänderung vom 1. August 2022 hat keine Einschränkungen für den telemedizinischen Weg eingeführt.
Wie werde ich in der Schweiz Patient für medizinische Arzneimittel auf Pflanzenbasis?
Der Weg führt über eine ärztliche Beurteilung, die auch per Videogespräch erfolgen kann. Nach positivem Entscheid stellt die Ärztin oder der Arzt eine Verordnung aus, die über eine zugelassene Apotheke eingelöst wird. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Ihre individuelle Situation.
Welche Telemedizin-Anbieter für diesen Versorgungsweg gibt es in der Schweiz?
Evidena ist eine in der Schweiz spezialisierte Plattform mit lokalem Ärzteteam, Partnerapotheken und einem Preisvergleichsportal. Daneben gibt es allgemeine Telemedizin-Angebote, die diesen Versorgungsweg nicht als Schwerpunkt haben.
Darf ich entsprechende Arzneimittel in die Schweiz einführen?
Die Einfuhr unterliegt dem Betäubungsmittelgesetz und den Swissmedic-Vorschriften. Eine persönliche Einfuhr ohne entsprechende Bewilligung ist in der Regel nicht zulässig. Für Fragen zur Einfuhr wenden Sie sich an Swissmedic oder Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
