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Packungsgrössen medizinischer Hanfpräparate: Apotheken-Übersicht Schweiz

31. Juli 2026
Packungsgrössen medizinischer Hanfpräparate: Apotheken-Übersicht Schweiz

Kurz gesagt:

  • Schweizer Apotheken bieten hanfbasierte Arzneimittel in klar definierten Packungsgrößen nach galenischer Form an.
  • Fertigarzneimittel unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben, während individuelle Zubereitungen flexibler sind.

In Schweizer Apotheken sind hanfbasierte Arzneimittel in klar definierten Grössenklassen erhältlich, die sich nach der galenischen Form richten. Flüssige Zubereitungen werden typischerweise in Behältnissen verschiedener kleiner bis größerer Größen angeboten, getrocknete Pflanzenteile in unterschiedlichen Mengen bis hin zu Vorratseinheiten, und Kapseln in standardisierten Stückzahlen. Drei Kategorien prägen das Sortiment:

  • Kleinpackungen (Einstieg, kurze Therapiephasen): oelige Lösungen in kleinen Mengen, getrocknete Ware in kleinen Portionen
  • Standardpackungen (laufende Versorgung): Flüssigkeiten und Blüten in mittleren Mengen
  • Vorratspackungen (Langzeittherapie): größere Mengen, je nach Apotheke und Zubereitung

Massgeblich für Verfügbarkeit und Abgabe sind das Heilmittelgesetz (HMG), das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) sowie die Aufsicht durch Swissmedic und das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Wer die passende Packungsgrösse sucht, findet sie am zuverlässigsten in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt und einer spezialisierten Apotheke.


Inhaltsverzeichnis

Welche Darreichungsformen bieten Schweizer Apotheken an?

Die Übersicht der Packungsgrössen beginnt mit der Frage, in welcher Form hanfbasierte Arzneimittel überhaupt verfügbar sind. Fachleute aus der Schweizer Pharmakopöe-Praxis listen folgende galenische Formen als gängig auf:

  • Oelige Lösungen und Tropfen: Flüssige Zubereitungen zur oralen Einnahme oder Anwendung in der Mundhöhle; Packungsgrösse wird in ml oder g angegeben.
  • Kapseln: Feste Darreichungsform mit definiertem Wirkstoffgehalt pro Einheit; Packungsgrösse in Stückzahl.
  • Getrocknete Pflanzenteile: Zur Inhalation über geeignete Geräte; Packungsgrösse in Gramm.
  • Topika: Äusserlich angewendete Zubereitungen (Cremes, Salben); Packungsgrösse in g oder ml.
  • Sirupe und weitere Flüssigkeiten: Seltener, aber in spezialisierten Apotheken herstellbar.

Dabei ist eine grundlegende Unterscheidung relevant: Zugelassene Fertigarzneimittel durchlaufen ein Swissmedic-Zulassungsverfahren und kommen in standardisierten Packungseinheiten. Patientenindividuelle Zubereitungen hingegen werden von Apotheken mit entsprechender Herstellungsbewilligung auf ärztliche Verordnung hin angefertigt. Diese Unterscheidung zwischen Fertigpräparaten und individuellen Zubereitungen beeinflusst direkt, welche Packungsgrössen verfügbar sind und wie schnell sie bezogen werden können.

Frei im Handel erhältliche Produkte unterliegen nicht denselben pharmazeutischen Qualitätsanforderungen wie Apothekenprodukte unter Swissmedic- oder kantonaler Aufsicht. Für eine medizinische Anwendung sind ausschliesslich Präparate relevant, die entweder von Swissmedic zugelassen oder als GMP-konforme Apothekenzubereitungen hergestellt wurden.


Typische Packungsgrössen nach Darreichungsform: Was Sie in der Apotheke erwarten können

Konkrete Grössenangaben helfen bei der Planung. Apotheken-Kompendien aus der Schweiz dokumentieren, dass oelige Lösungen typischerweise in Behältnissen von etwa 5 g bis 40 g beziehungsweise 10 ml bis 50 ml angeboten werden.

Eine Apothekerin dosiert Cannabisöl sorgfältig im Labor der Apotheke.

DarreichungsformKleinpackungStandardpackungVorratspackung
Oelige Lösung / Tropfenkleine bis mittlere Mengen flüssigmittlere Mengen flüssig
Getrocknete Pflanzenteilekleine Mengen getrocknetmittlere Mengen getrocknet
Kapselnkleinere Stückzahlenmittlere Stückzahlen
Topika (Creme/Salbe)kleinere Mengenmittlere bis größere Mengen

Die Preisstruktur folgt einer Skaleneffekt-Logik: Der Preis pro Wirkeinheit fällt bei grösseren Packungen tendenziell niedriger aus. Praxisdaten aus Apotheken-Kompendien bestätigen, dass Preisbeispiele nach Packungsgrösse diesen Zusammenhang deutlich zeigen. Wer eine Langzeittherapie plant, kann durch die Wahl einer grösseren Einheit pro Wirkstoffmenge günstiger versorgt werden, sofern die Haltbarkeit es erlaubt.

Profi-Tipp: Grössere Packungen lohnen sich nur dann, wenn das Präparat innerhalb der angegebenen Haltbarkeitsdauer vollständig aufgebraucht werden kann. Oelige Zubereitungen haben nach dem Öffnen oft eine begrenzte Verwendungsdauer von wenigen Wochen bis Monaten. Fragen Sie in der Apotheke gezielt nach dem Mindesthaltbarkeitsdatum und den Lagerbedingungen, bevor Sie sich für eine Vorratspackung entscheiden.


Wie Schweizer Apotheken Verfügbarkeit und Packungsgrössen in der Praxis handhaben

Nicht jede Apotheke hält alle Formulierungen und Packungsgrössen dauerhaft auf Lager. Fachliteratur und Swissmedic-Hinweise dokumentieren, dass viele Apotheken patientenindividuelle Zubereitungen erst auf Bestellung anfertigen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Packungswahl.

Praxishinweis aus der Fachliteratur: Apotheken mit kantonaler Herstellungsbewilligung können patientenindividuelle Zubereitungen in flexiblen Packungsgrössen herstellen. Apotheken ohne diese Bewilligung sind auf zugelassene Fertigpackungen beschränkt oder müssen die Zubereitung bei einer Spezialistin oder einem Spezialisten in Auftrag geben. Die Wartezeit bei individuell hergestellten Präparaten beträgt in der Praxis häufig mehrere Werktage.

Für Patientinnen und Patienten ergeben sich daraus folgende Punkte:

  • Lagerbestand prüfen: Vor der Verordnung lohnt es sich, bei der Apotheke nachzufragen, ob die gewünschte Formulierung und Packungsgrösse vorrätig ist.
  • Herstellungsfrist einplanen: Bei patientenindividuellen Zubereitungen ist eine Vorlaufzeit von mehreren Tagen realistisch.
  • Spezialisierte Apotheken bevorzugen: Apotheken mit Herstellungsbewilligung bieten mehr Flexibilität bei Packungsgrössen und Formulierungen.
  • Swissmedic-Anforderungen beachten: Kantonale Vorgaben und Swissmedic-Anforderungen verlangen Risikoprüfungen, bevor eine Apotheke eigene Zubereitungen herstellt.

Die Integration hanfbasierter Arzneimittel in das Bewilligungs- und Kontrollsystem verbessert die Qualitätsanforderungen entlang der Lieferkette nach GMP-Standards. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu frei erhältlichen Produkten.


Welche Packungsgrösse passt zu Ihrer Situation?

Die Wahl der richtigen Packungsgrösse hängt von mehreren Faktoren ab, die individuell bewertet werden müssen. Eine strukturierte Checkliste hilft bei der Einschätzung:

  • Behandlungsdauer: Handelt es sich um eine kurze Therapiephase (Wochen) oder eine Langzeitversorgung (Monate)? Kurze Phasen sprechen für kleinere Packungen.
  • Lagerbedingungen: Können Sie das Präparat kühl, dunkel und trocken lagern? Oelige Zubereitungen sind empfindlich gegenüber Licht und Wärme.
  • Mobilitätsbedarf: Wer das Präparat unterwegs benötigt, profitiert von kleineren, handlichen Einheiten.
  • Haltbarkeit nach Anbruch: Fragen Sie die Apotheke explizit nach der Verwendungsdauer nach dem ersten Öffnen.
  • Nachbestellbarkeit: Ist die Zubereitung jederzeit verfügbar, oder gibt es Lieferfristen? Bei unsicherer Verfügbarkeit kann eine grössere Packung sinnvoll sein.
  • Wirtschaftlichkeit: Grössere Packungen sind pro Wirkeinheit oft günstiger, aber nur dann vorteilhaft, wenn das Präparat vollständig verbraucht wird.

Fachleute betonen, dass die Wahl der Packungsgrösse Teil einer individuell abgestimmten Therapieplanung ist und stets ärztlich begleitet sein sollte. Die Schweizerische Gesellschaft für Cannabinoid-Medizin (SGCM-SSCM) hält fest, dass Therapieentscheidungen individuell besprochen werden müssen.

Profi-Tipp: Sprechen Sie in der Apotheke offen über Ihr Budget und Ihre Lagerungsmöglichkeiten. Viele Apotheken können auf Anfrage Zwischenpackungen oder Teilmengen anbieten, die weder in Katalogen noch online ausgewiesen sind. Diese Option wird selten aktiv kommuniziert, ist aber häufig möglich.


Wie spezialisierte Apotheken und digitale Plattformen den Bezug erleichtern

Der Unterschied zwischen einer allgemeinen Apotheke und einer Fachapotheke mit Herstellungsbewilligung ist bei hanfbasierten Arzneimitteln besonders spürbar. Spezialisierte Apotheken können:

  • Patientenindividuelle Zubereitungen in verschiedenen Packungsgrössen herstellen
  • Flexibel auf verordnete Wirkstoffkonzentrationen und Trägermaterialien eingehen
  • Fachkundige Beratung zur Lagerung, Haltbarkeit und Handhabung bieten
  • Direkt mit verordnenden Ärztinnen und Ärzten kommunizieren

Allgemeine Apotheken sind dagegen oft auf zugelassene Fertigpackungen beschränkt und können bei spezifischen Anforderungen an Packungsgrösse oder Formulierung nicht immer weiterhelfen.

Zur Rolle digitaler Plattformen: Digitale Plattformen wie Evidena unterstützen Patientinnen und Patienten dabei, verfügbare Produkte und Preise transparent zu vergleichen, geeignete Partnerapotheken zu finden und den Informationsprozess zu strukturieren. Das erleichtert die Vorbereitung auf das Apothekengespräch erheblich, ohne den ärztlichen Versorgungspfad zu ersetzen.

Für Patientinnen und Patienten, die sich über das Schweizer Sortiment informieren wollen, bietet Evidena einen Produktvergleich für die Schweiz, der Packungsgrössen, Formulierungen und Preisrichtungen übersichtlich aufbereitet. Wer die Qualitätsmerkmale pharmazeutischer Zubereitungen besser einordnen möchte, findet auf dem Evidena-Blog einen Leitfaden zur Qualitätserkennung.

Auch Produkte aus dem freien Handel, wie etwa Tropfen in 10-ml-Packungen, illustrieren, welche Packungsgrössen im nicht-verschreibungspflichtigen Segment üblich sind. Der entscheidende Unterschied bleibt die pharmazeutische Qualitätssicherung: Apothekenprodukte unter GMP-Kontrolle und Swissmedic-Aufsicht stehen auf einer anderen Stufe als frei erhältliche Handelsware.

Regale mit medizinischen Cannabispräparaten in der Apotheke


Was Apotheken in der Schweiz rechtlich beachten müssen (BAG, HMG, Swissmedic)

Der rechtliche Rahmen für hanfbasierte Arzneimittel in der Schweiz hat sich mit der Gesetzesrevision per 1. August 2022 grundlegend verändert. Das Verbot der ärztlichen Verschreibung im BetmG wurde aufgehoben; eine Ausnahmebewilligung des BAG ist seither nicht mehr erforderlich.

Kernaussage des BAG: Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, während der ersten beiden Behandlungsjahre Therapiedaten über das BAG-Meldesystem MeCANNA zu übermitteln. Diese Meldepflicht gilt bei Verschreibungen mit einem bestimmten Mindestgehalt an wirksamem Inhaltsstoff und dient der Erfassung therapeutischer Angaben und des Behandlungsverlaufs.

Für Apotheken gelten folgende Kernpunkte:

  • Herstellungsbewilligung nach HMG: Apotheken, die patientenindividuelle Zubereitungen herstellen, benötigen eine kantonale Herstellungsbewilligung und müssen GMP-Standards einhalten.
  • Swissmedic-Aufsicht: Anbau, Verarbeitung, Herstellung und Handel von hanfbasierten Arzneimitteln unterliegen dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic.
  • Meldepflicht für Fachpersonen: Behandelnde Ärztinnen und Ärzte melden Therapiedaten via MeCANNA; Apotheken sind in diesen Prozess eingebunden.
  • Abgabemengen und Limits: Konkrete Abgabemengen und aktuelle Limits für 2026 sind auf der Evidena-Seite zu Abgabemengen in der Apotheke dokumentiert.

Wichtige Regelwerke im Überblick:

  • BAG: Medizinische Anwendung von Hanfprodukten (Überblick Versorgungspfad, Meldepflichten)
  • BAG: MeCANNA-Meldesystem (Online-Meldung für Fachpersonen)
  • Swissmedic: Merkblatt zu Herstellung und Marktüberwachung (Herstellungsbewilligungen, Qualitätskontrolle)
  • SGCM-SSCM: Fachinformation für Fachpersonen (Präparateübersicht, Therapiehinweise)

Dieser Artikel ist allgemeine Fachinformation und ersetzt keine individuelle ärztliche oder rechtliche Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Fachperson oder direkt an die zuständige Behörde.


Wichtige Erkenntnisse

Die Wahl der richtigen Packungsgrösse ist keine Nebensache, sondern ein integraler Bestandteil einer sicheren und wirtschaftlichen Versorgung mit hanfbasierten Arzneimitteln in der Schweiz.

ThemaDetails
Packungsgrössen nach FormOelige Lösungen: 10–50 ml; getrocknete Ware: 5–30 g; Kapseln: standardisierte Stückzahlen.
Fertig- vs. IndividualzubereitungFertigarzneimittel kommen in fixen Einheiten; individuelle Zubereitungen ermöglichen flexible Packungsgrössen mit Herstellungsfrist.
WirtschaftlichkeitGrössere Packungen sind pro Wirkeinheit günstiger, sinnvoll aber nur bei gesicherter Haltbarkeit und Langzeittherapie.
Rechtlicher RahmenSeit August 2022 gilt Meldepflicht via MeCANNA; Apotheken mit Herstellungsbewilligung unterliegen GMP- und Swissmedic-Anforderungen.
Evidena als UnterstützungEvidena bietet einen Produktvergleich und Zugang zu Partnerapotheken, um die Packungswahl informiert vorzubereiten.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um die für Ihre Situation passende Packungsgrösse und Darreichungsform zu bestimmen.


Warum diese Übersicht einen Unterschied macht

Es gibt einen Aspekt, der in den meisten Informationsquellen zu hanfbasierten Arzneimitteln zu kurz kommt: die Packungsgrösse wird fast immer als nachrangige Logistikfrage behandelt, obwohl sie in der Praxis erheblichen Einfluss auf Therapietreue, Kosten und Versorgungssicherheit hat. Wer eine Zubereitung in einer Packung erhält, die zu gross für die tatsächliche Therapiedauer ist, riskiert Qualitätsverluste durch unsachgemässe Lagerung oder unnötige Kosten. Wer zu kleine Einheiten wählt, steht möglicherweise vor Lieferengpässen bei spezialisierten Apotheken.

Die Schweizer Regulierung ist dabei strenger und differenzierter als vielfach angenommen. Die Unterscheidung zwischen GMP-konformen Apothekenzubereitungen und frei erhältlichen Produkten ist nicht nur eine formale Kategorie, sondern hat direkte Auswirkungen auf Qualität, Rückverfolgbarkeit und die Möglichkeit einer ärztlichen Begleitung. Wer sich als Patient in Deutschland über Schweizer Angebote informiert, sollte diesen Unterschied kennen, bevor er Entscheidungen trifft.

Evidena hat diese Übersicht erarbeitet, weil strukturierte, quellenbasierte Information zu Packungsgrössen und Versorgungswegen in der Praxis fehlt. Autor Yazdan hat die relevanten Primärquellen aus BAG, Swissmedic und Fachgesellschaften ausgewertet und in eine praxisnahe Darstellung überführt.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie Entscheidungen zur Packungsgrösse oder Darreichungsform treffen.


Wie Evidena bei der Orientierung im Schweizer Versorgungssystem hilft

Wer sich im Schweizer Versorgungssystem für hanfbasierte Arzneimittel zurechtfinden will, steht vor einer Vielzahl von Fragen: Welche Formulierungen sind verfügbar? Welche Apotheke hat Herstellungsbewilligung? Wie unterscheiden sich Packungsgrössen und Preise?

Evidena

Evidena bündelt diese Informationen auf einer Plattform. Das Vergleichsportal von Evidena gibt einen strukturierten Überblick über verfügbare Produkte, Packungsgrössen und Preisrichtungen in der Schweiz. Partnerapotheken mit Herstellungsbewilligung sind direkt eingebunden, sodass der Weg von der Information zur Versorgung kürzer wird. Für Patientinnen und Patienten, die den gesamten Versorgungspfad verstehen wollen, bietet evidena.care eine umfassende Informationsbasis zu Produkten, Prozessen und Fachapotheken in der Schweiz.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um den nächsten Schritt in Ihrer Versorgung zu planen.


Die folgenden Primärquellen wurden für diesen Artikel ausgewertet und sind nach Relevanz geordnet:

  • BAG: Medizinische Anwendung von Hanfprodukten — Überblick über Versorgungspfad, Gesetzesgrundlagen und Meldepflichten für Fachpersonen in der Schweiz.
  • BAG: MeCANNA-Meldesystem — Technische Plattform für die Meldepflicht bei Verschreibungen; relevant für Ärztinnen, Ärzte und Apotheken.
  • BAG: Gesetzesänderung Cannabisarzneimittel — Hintergrundinformation zur Revision des BetmG per August 2022 und den Folgen für Bewilligungen.
  • Swissmedic: Merkblatt zu Herstellung und Marktüberwachung — Anforderungen an Herstellungsbewilligungen, GMP-Standards und Marktüberwachung für Apotheken.
  • Swissmedic: Regulatorische Einordnung und Qualitätssicherung — Einordnung der GMP-Anforderungen entlang der Lieferkette.
  • SGCM-SSCM: Fachinformation für Fachpersonen — Umfassende Übersicht zu verfügbaren Präparaten, Darreichungsformen und Therapiehinweisen für die Schweiz.
  • Pharmakopoee-Expertentagung: Übersicht zu galenischen Formen — Fachliche Grundlage zu galenischen Formen und Normierungen.
  • Apotheken-Kompendium Bahnhof Apotheke Langnau AG — Praxisnahe Packungsangaben und Preisbeispiele aus einer Schweizer Spezialisierungs-Apotheke.
  • Qualitätskontrolle medizinischer Hanfpräparate (Evidena) — Erläuterungen zu Qualitätskontrollen in Apotheken; weiterführende Lektüre zu GMP und Swissmedic-Standards.
  • CBD-Qualität erkennen: Praktischer Leitfaden — Externer Partnerlink mit praktischen Hinweisen zur Qualitätsbeurteilung von Präparaten im freien Handel.

Hinweis zur Quellenauswahl: Alle zitierten Quellen sind Primärdokumente schweizerischer Behörden, anerkannter Fachgesellschaften oder dokumentierter Apotheken-Kompendien. Frei erhältliche Produkte und nicht-regulierte Quellen wurden bewusst nicht als medizinische Referenz verwendet.


FAQ

Welche Darreichungsformen gibt es für hanfbasierte Arzneimittel in der Schweiz?

In Schweizer Apotheken sind oelige Lösungen, Kapseln, getrocknete Pflanzenteile und Topika erhältlich. Welche Form und Packungsgrösse passend ist, legt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt fest.

Wie gross sind typische Packungen für flüssige Zubereitungen in der Apotheke?

Oelige Lösungen werden in der Schweiz typischerweise in Behältnissen von etwa 10 ml bis 50 ml angeboten, je nach Apotheke und individueller Zubereitung.

Muss ich für jede Verschreibung eine Meldung ans BAG machen?

Die Meldepflicht liegt bei der verschreibenden Ärztin oder dem verschreibenden Arzt, nicht beim Patienten. Fachpersonen übermitteln Therapiedaten während der ersten beiden Behandlungsjahre über das MeCANNA-System des BAG.

Warum lagern nicht alle Apotheken alle Packungsgrössen?

Patientenindividuelle Zubereitungen werden erst auf ärztliche Verordnung hin hergestellt und erfordern eine kantonale Herstellungsbewilligung. Apotheken ohne diese Bewilligung können solche Präparate nicht selbst herstellen und müssen sie bestellen, was zu Lieferfristen führt.

Wie findet man eine spezialisierte Apotheke mit Herstellungsbewilligung in der Schweiz?

Evidena bietet über sein Vergleichsportal Zugang zu Partnerapotheken mit entsprechender Erfahrung und Bewilligung. Alternativ gibt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine gezielte Empfehlung.

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